Das Vegetarismus-Label
Am letzten Europäischen Vegetarier Kongress wurde das
Vegetarismus-Label erstmals der Öffentlichkeit offiziell
vorgestellt. Die SVV benutzt es schon seit ihrer Gründung als
Vereinslogo (genauso wie zehn weitere europäische und acht
aussereuropäische Vegetarierorganisationen). Schon seit einiger
Zeit wird es auch auf verschiedenen Produkten bei einigen Firmen
(z.B. Vegusto der
Vegi-Service AG oder Cornatur in der Migros) verwendet. Verhandlungen mit
weiteren Firmen sind im Gange. Die Ausweitung auf Restaurants findet
momentan statt.
Im folgenden wird das Label anhand der am häufigsten gestellten
Fragen vorgestellt.
Schon wieder ein neues Label?
Das Vegetarismus-Label wird bereits seit vielen Jahren von vegetarischen Organisationen auf der ganzen Welt verwendet. Neu daran ist nur, dass es nun auch zur Kennzeichnung von vegetarischen Produkten und für Vegetarier geeigneten Restaurants benutzt wird. Es macht damit dieses international anerkannte Vegetarismus-Label einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ohne ein neues Label kreieren zu müssen.
Wofür steht das Label bei Nahrungsmitteln?
Die gekennzeichneten Produkte enthalten garantiert keine Zutaten vom getöteten Tier (Schlachtfette, Blut, ...). Die Deklaration mit der Angabe, ob Eier bzw. Milchprodukte enthalten sind, wird von der SVV nach den Richtlinien der Europäischen Vegetarier Union kontrolliert. Es ist somit sofort ersichtlich, ob ein Produkt ovo-lakto-vegetarisch (mit Eiern und Milch), lakto-vegetarisch (ohne Eier, mit Milch) oder vegan (ohne Eier, Milch, Honig) produziert wurde. Ausserdem sind Eier (oder Produkte daraus) von Hühnern aus Käfighaltung generell verboten.
Kennzeichnet das Label nur rein pflanzliche Produkte?
Das Label ist ein Symbol für die vegetarische Lebensweise und
wird deshalb auch für die Kennzeichnung von lakto-vegetarischen
und ovo-lakto-vegetarischen Produkten verwendet. Dennoch können
davon auch Veganer profitieren, da erstmals ein Label (mit dem Zusatz
«vegan» oder «rein pflanzlich») garantiert,
dass diese Deklaration auch tatsächlich der offiziellen
Definition entspricht. Bisher ist leider weder die Deklaration
«vegetarisch» noch «vegan» gesetzlich
geschützt. Es kommt sogar vor, dass Firmen (aus Unwissenheit)
gewisse Produkte als «vegan» oder als «rein
pflanzlich» bezeichnen, die noch tierische Zusätze
enthalten (z.B. Honig oder Vitamin D). Leider ist dies nicht nur eine
theoretische Möglichkeit sondern Realität. Im Coop z.B.
werden zwei Produkte von »Orlemann’s
Spezialitäten» verkauft: «Sauce café de
Paris» und «Knoblauchschaum». Obwohl beide Eigelb
enthalten, sind sie mit «rein pflanzlich /
végétal» deklariert! (Dies wurde einige Zeit nach
der Veröffentlichung dieses Artikels korrigiert)
Allerdings ist es nicht immer so offensichtlich, wie in diesem
Fall.
Reicht die Zusammensetzungsliste nicht aus?
Abgesehen davon, dass das Studieren aller Zutaten für viele Konsumenten zu mühsam ist, ist nicht immer ersichtlich, welche Zutaten tierischen Ursprungs und welche pflanzlich sind. Es ist auch unzumutbar, dass man bei jedem Einkauf eine Liste mit E-Nummern und sonstigen Zutatennamen mitführen muss um die Zutatenliste zu entziffern. Spätestens bei Sammelbegriffen wie «Gewürze» ist man jedoch auch mit solchen Listen überfordert. Deshalb ist z.B. auch kaum bekannt, dass die allermeisten Pommes-Chips nicht ausschliesslich aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt werden, da sich dort tierische Zutaten unter dem Begriff «Gewürze» verbergen. Dies kann ein vegetarisches Label aufdecken.
Ist das Label nur etwas für Vegetarier?
Nein. Durch die immer häufiger werdenden Fleischskandale ziehen es viele Konsumenten vor zur Abwechslung auch einmal etwas Vegetarisches zu essen, selbst wenn sie ansonsten nicht konsequent vegetarisch leben. Gerade für solche «Gelegenheitsvegetarier» bietet das Label die Gewähr, dass sie tatsächlich etwas Vegetarisches bekommen, wenn sie dies wollen. Ausserdem ist es natürlich auch für Personen geeignet, die, z.B. aus religiösen Gründen, auf bestimmte Fleischsorten verzichten möchten (also z.B. auch sicher sein wollen, dass ein Produkt kein Schweinefett enthält). Aber auch für Allergiker ist es eine grosse Hilfe, da eine Allergie gegen Ei- und/oder Milchbestandteile immer häufiger wird. Da heute immer mehr Fleischalternativen auf den Markt kommen, die den Fleischprodukten zum Verwechseln ähnlich sehen, bietet das Label zudem eine klare Abgrenzung zu den Fleischprodukten.
Wer erstellte die Richtlinien zum Label?
Das Reglement des Labels wurde von einem internationalen Ausschuss der Europäischen Vegetarier Union (EVU) gemeinsam erarbeitet. Die SVV ist seit Bestehen dieses Ausschusses darin vertreten. Die Richtlinien sind im Reglement festgehalten. Dieses kann in verschiedenen Sprachen und Versionen von unserer Internetseite heruntergeladen werden.
Was sagt das Label über den Einsatz von Gentechnik aus?
Wenn ein Produkt nachweislich gentechnisch veränderte Zutaten enthält (was mit GVO gekennzeichnet werden muss), ist die Benutzung des Labels für dieses Produkt nicht erlaubt.
Wie sieht es mit Bodenhaltungseiern aus?
Die SVV ist bestrebt, die bestmögliche Haltungsform der Legehennen zu fördern. Unter den derzeit erhältlichen Produkten mit dem V-Label gibt es ein paar Produkte, die auch Eier enthalten. Diese stammen vorwiegend von Schweizer-Bio-Freilandhühnern. Sie erfüllen somit die höchsten derzeit gültigen Tierschutzvorschriften. Dies wird nicht nur von einer unabhängigen Bio-Kontrollstelle regelmässig überprüft, sondern auch von der SVV. Nur bei zwei Produkten musste leider auf Ei-Eiweisspulver von Hühnern aus kontrollierter Bodenhaltung ausgewichen werden, weil auf dem Markt gar kein Ei-Eiweisspulver aus Freilandeiern erhältlich ist. Da es also vorkommen kann, dass auf Produkte mit Eiern aus Bodenhaltung ausgewichen werden muss, erlaubt das Reglement des Vegetarismus-Labels deren Verwendung. Dieser Kompromiss musste auch deshalb eingegangen werden, weil dasselbe Reglement möglichst in ganz Europa gültig sein sollte. Falls es die Marktsituation in Zukunft zulässt, könnte natürlich durchaus die Möglichkeit bestehen, dass auch Bodenhaltungseier verboten würden. Dies ist jedoch momentan nicht in Aussicht. Zu viele Konsumenten kümmern sich auch heute noch mehr um den Preis eines Produktes als um die Tierhaltung der Hühner. Die SVV setzt deshalb weiterhin auf Aufklärung der Konsumenten. Sobald diese bereit sind entweder auf Eiprodukte zu verzichten oder ausschliesslich Produkte mit Freilandeiern zu kaufen (und entsprechend mehr zu bezahlen), würde sich automatisch eine Änderung auf diesem Gebiet ergeben. Das Label alleine ist jedoch zu wenig stark um eine solche Änderung herbei zu führen. Durch die klare Deklaration, welche das Label mit sich bringt, können nun die Konsumenten noch einfacher herausfinden, ob ein Produkt Eibestandteile enthält oder nicht (und aus welcher Haltungsart sie stammen).
Was erhalten die Labelbenutzer als Gegenleistung?
Alle Lizenznehmer, die das Label für ihre Produkte verwenden möchten, erhalten volle fachliche Unterstützung des Vegi-Büros. Da immer mehr Menschen in der Schweiz das Label kennen, erreichen sie eine einfache und zuverlässige Deklaration ihrer Produkte. Das Label ist unabhängig von der Firma, die es verwendet, die externe Kontrolle durch Vegetarier fördert das Vertrauen in das gekennzeichnete Produkt.
Wofür steht das Label bei Gastrobetrieben?
Das Label kennzeichnet Betriebe, die für Vegetarier geeignet
sind. Leider gibt es noch immer Restaurants ohne ein einziges
vegetarisches Menü und das Personal offeriert sogar noch
Gerichte mit Speck oder Fisch, wenn etwas Vegetarisches verlangt
wird.
Ein Restaurant, das sich um das Label bewirbt, muss ständig
mindestens ein komplettes vegetarisches Menü anbieten, das
mindestens so oft gewechselt wird wie das normale Menü.
Zusätzlich zu vegetarischen Speisen, die auf der regulären
Speisekarte zu finden sind (Suppen, Salate etc.), muss das Restaurant
mindestens zwei Gerichte anbieten, die für Vegetarier akzeptabel
sind.
Das Bedienungs- und Küchenpersonal sollte die Unterschiede
zwischen vegetarischen, veganen und rohen Speisen kennen und
fähig sein, alle Getränke und Speisen entsprechend
einzuordnen.
Entsprechende Regelungen gelten für Hotels, Pensionen,
Gästehäuser, Kantinen etc.
Wird das Label nur an vegetarische Restaurants vergeben?
Nein. Das Label kennzeichnet Restaurants, die für Vegetarier
und Veganer geeignet sind.
Ein vegetarisches Restaurant erfüllt die Bedingungen
natürlich relativ leicht. Andere Restaurants sollten jedoch
nicht vom Label ausgeschlossen sein, da man ja gerade dort das
vegetarische Angebot auch fördern möchte. Durch die
Beratung der Label-Interessenten durch die SVV kann man viel für
die Vegetarier auch in der herkömmlichen Gastronomie
erreichen.
Wo bekommt man weitere Informationen zum Label?
Konsumenten und Lizenznehmer erhalten am einfachsten umfangreiche
Informationen zum Label auf der Portalseite des Labels unter:
www.v-label.info
Natürlich gibt das Sekretariat aber auch gerne direkt Auskunft:
SVV, Niederfeldstr. 92, CH-8408 Winterthur, Tel: 071 / 477 33 77, Fax:
071 / 477 33 78. E-Mail: label@vegetarismus.ch
Weitere Seiten zum V-Label:
- Erster V-Label-Gastronomiebetrieb der Schweiz, Vegi-Info 2001/3
- V-Label: Neue Produkte im Detailhandel und für die Gastronomie, Vegi-Info 2004/1
- V-Label-Quiz: Testen Sie Ihr Wissen, Vegi-Info 2005/2
© Schweizerische Vereinigung für Vegetarismus (SVV) | www.vegetarismus.ch | Impressum
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